RECHT HABEN genügt nicht. RECHT BEKOMMEN hat Priorität.
Wir helfen Ihnen dabei - denn das ist unser Job: Wir leisten das Bestmögliche ohne Unmögliches zu versprechen.
Zunächst aber werden wir Sie enttäuschen:
Unsere Webpräsentation tritt nicht als blumige, wohlklingende, wortgewaltige und buntschimmernde Selbstdarstellung mit höchst langatmiger Selbstwertdominanz in Erscheinung. Wir behaupten nicht, die fehlerfreie, geniale Krönung der globalen Recherchetechnik zu sein.
Mit Beispielen unserer vielfältigen, erfolgreichen Einsätze werden wir Sie nicht belästigen. Erstens – falls diese Fälle real wären - verbietet dies der Datenschutz. Und zweitens – sofern anonyme Ereignisse geschildert würden – wären solche Aktionen fiktiv und als Nachweis irgendeiner Professionalität ohnehin wertlos. Alberne Wichtigtuerei wäre das - mehr nicht...
Also: Keine action, keine schrille story, keine blockbuster.
- Wir haben das Vertrauen unserer Auftraggeber konsequent und ohne schrille Werbespektakel erworben. Seit unserer Gründung im Jahr 1977 sind Seriosität, Zuverlässigkeit und höchstes Engagement unser primäres Werkzeug.
- Wir folgen nicht irgendwelchen angesagten und befohlenen Trends, sondern lassen uns ausnahmslos von Achtung und Anstand, von Vernunft und Rücksicht leiten. Unser Kundenstamm weiß das, vertraut darauf und dankt es uns.
- Beim Thema Künstliche Intelligenz sind wir kooperativ und engagiert. Die KI wird – wo immer es möglich und moralisch sowie ethisch vertretbar ist – zusätzlich einen Quantensprung in der Effizienz forensischer und analytischer Investigationen realisieren.
- Das Risiko. durch Hackerangriffe belästigt oder gar schwer geschädigt zu werden, ist unvermindert hoch. Wir haben deshalb unsere Internetpräsenz massiv reduziert und auf das Notwendigste beschränkt. Nur so kann der Schutz unserer potentiellen Kunden effektiv gesichert sichern. Wer uns kennt, schätzt unsere Vorsorge...
- Und auch der Inflation geben wir keine Chance: Unsere Preise bleiben stabil. Der aktuellen Unsitte, mit diversen Krisen oder sonstigen Gründen kontinuierliche Verteuerung zu begründen, folgen wir nicht.
Und hier kommt die Sensation. Wir alle kennen das. Niemand will mehr bezahlen als zwingend notwendig. Der Anwalt nicht, der die Interessen seiner Mandantschaft vertritt und deren Vorgaben einhalten muss. Der Hausverwalter nicht, der die Belange sowohl seiner Mieter als auch des Hauseigners berücksichtigen muss. Der Unternehmer nicht, der die Wirtschaftlichkeit seiner Firma wahren und Arbeitsplätze sichern muss. Und jeder normale Mensch, der sein Geld mühsam verdienen und mit jedem EURO rechnen muss. Jeder will sparen. Der Ladenbesitzer, die allein erziehende Mutter, der arbeitslose Gärtner, der Rentner und so weiter. Jeder muss sparen. Bei uns entscheiden Sie allein, wie hoch die Recherchegebühren sein dürfen. Endlich mal eine Entwicklung, die nicht nur anders, sondern tatsächlich sogar sinnvoll und vernünftig ist. Für sie alle bieten wir exclusiv ab sofort die Möglichkeit zur Minderung der Recherchekosten an.
- Was ist zu tun?
Sie kontaktieren uns per Email und teilen uns unverbindlich mit, welche Information Sie benötigen. Dann beziffern Sie exakt jenen Betrag, den Sie zu zahlen bereit oder in der Lage sind. Wir prüfen Ihre Anfrage. Entweder wir akzeptieren Ihre Vorgabe, oder wir müssen Ihnen mitteilen, dass dieser Betrag aus logistischen und technischen Gründen nicht ausreichend ist. Dann müssten wir die Übernahme des Auftrages ablehnen oder Ihnen alternativ einen Gebührenaufschlag in Höhe von 10 % oder 20 % Ihrer Gebührenidee anbieten. Falls Sie das Angebot ablehnen, ist der Vorgang erledigt. Akzeptieren Sie die Erhöhung - falls notwendig - kann der Auftrag bearbeitet werden. - Die Bestimmungen und Verordnungen des deutschen und des EU-Datenschutzes werden davon zu keiner Zeit und in keiner Form verletzt. Das garantieren wir.
Worauf also warten Sie ?
Wir nehmen Ihr Problem persönlich...
So können Sie uns kontaktieren:
Wegen aktuell extrem verstärkten Nachfragen bitte nur per E-Mail unter kontakt@fels-fakten.de. Auskünfte, Zusagen und Erklärungen jeglicher Art sind nur in Schriftform verbindlich.